- Die Einzelunternehmung Steffen- Immobilien, Inhaber Wolfgang Steffen, geschäftsansässig Thomas-Müntzer-Str. 35 in 04435 Schkeuditz bietet unter dem Namen Steffen-Immobilien die Möglichkeit, in der Nähe der Flughäfen günstig seinen PKW zu parken.
- Pro entgeltlich parkendem Fahrzeug werden Personen per Shuttle kostenlos zum Flughafen gefahren und ebenso kostenlos wieder abgeholt. Der Shuttle ist 24 h besetzt und fährt für Sie nur nach vorheriger Vereinbarung.
- Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betriebspersonals zu beachten; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen.
- Die Benutzung der KFZ- Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.
- Der Stellplatz darf nur von Fahrzeugen in Anspruch genommen werden deren Maße und Leermasse folgende Werte gemäß Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erfüllen:
- Länge (Feld 18) kleiner als 5000 mm
- Breite (Feld 19) kleiner als 2000 mm
- Höhe (Feld 29) kleiner als 1900 mm
- Leermasse (Feld G) kleiner als 2000 kg
- Für alle Forderungen aus dem Mietvertrag hat ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug und dessen Zubehör nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Steffen-Immobilien kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten KFZ in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden; außerdem ist es Steffen-Immobilien gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.
- Steffen-Immobilien haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/ oder grob fahrlässig verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen. Steffen-Immobilien übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters; ein Versicherungsschutz über die durch Steffen-Immobilien abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung von Steffen-Immobilien. Etwaige Schadensersatzforderungen, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat der Mieter unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei Steffen-Immobilien anzuzeigen.
- Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder sein Begleitpersonen gegenüber Steffen-Immobilien oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt anzuzeigen.
- Die Öffnungszeiten werden von Steffen-Immobilien nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter bekannt gegeben. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten sowie auf Überlassung und Freihalten einer separaten Einfahrtsspur besteht nicht. Steffen-Immobilien haftet generell nicht für Forderungen seitens des Mieters, die aus nicht zustande gekommener Abholung oder Einlieferung seines Fahrzeuges innerhalb oder außerhalb der Öffnungszeiten resultieren. Insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten besteht kein Anspruch des Mieters auf die Möglichkeit zu Abholung seines KFZ.
- Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von Steffen-Immobilien mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz, wenn die Anreise nicht am gebuchten Tag erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn Dritte, wie etwa die Fluggesellschaft, den Abflug auf einen anderen Tag verschieben. In einem solchen Fall erlischt die Reservierung und es muss ein neuer Reservierungsantrag gestellt werden.
- Der Parkplatzvermieter behält sich das Recht vor, die Buchung des Parkplatzes bis spätestens einen Tag vor dem Buchungsbeginn per SMS oder E-Mail zu stornieren, sofern ihm bekannt wird, dass der reservierte Parkplatz aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen von Maschinen nicht verfügbar sein wird. Der Mieter wird über alternative Parkmöglichkeiten informiert. Etwaige Mehrkosten, die durch die Nutzung dieser alternativen Parkplätze entstehen, trägt der Mieter selbst. Eine Haftung des Parkplatzvermieters für zusätzliche Kosten ist ausgeschlossen.
- Generell gibt es keine Rabatte auf bereits rabattierte Preise. An- und Abreisetag werden jeweils als 1 voller Parktag berechnet. Steffen Immobilien kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn:
-
- der Mietvertrag beendet und keine weitere Vereinbarung getroffen ist
- ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt
- ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird
- das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
Gerichtsstand ist Leipzig
-
Wolfgang Steffen Inhaber STEFFEN-IMMOBILIEN